Allgemeines

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Chalet Reservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Chalet bestellt

(schriftlich, per Email oder telefonisch) und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Die Gastgeberin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Ein solcher wäre die Beistellung einer adäquaten Ersatzunterkunft und die Übernahme eventueller Preisdifferenzen.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der von der Gastgeberin ersparten Aufwendungen in der Höhe von 10%.

5. Die Gastgeberin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer seines Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Chalets. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag wird das sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Auf den gegenständlichen Vertrag ist deutsches Recht an zuwenden, die Bestimmungen der deutschen Vertragsbedingungen für Beherbergungsbetriebe (DEHOGA) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleiben aufrecht, soweit nicht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmen.

Zahlungs- / Stornierungsbedingungen

– 50% des Gesamtpreises fallen bei der Buchung an, die restlichen 50% 8 Tage vor Urlaubsbeginn

– kurzfristige Buchungen: Barzahlung vor Ort (bei Anreise)

– Bis 30 Tage vor Anreise: keine Stornierungsgebühr.

– Bis Stornierung von 14 – 30 Tage vor Anreise fallen 50% des gebuchten Reisepreises an.

– Bei Stornierung unter 14 Tagen sind 100% des gebuchten Reisepreises zu begleichen.

– Bei Nichtanreise oder Verkürzung des Aufenthaltes wird der volle Betrag des Gesamtreisepreises in Rechnung gestellt.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

An -und Abreise

Am Anreisetag stehen die Zimmer grundsätzlich ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Reguläre Anreisezeit ist zwischen 14.00 und 18.00 Uhr. Eine Anreise außerhalb dieser Zeiten muss ausdrücklich vereinbart werden. Werden Zimmer bis 18.00 nicht in Anspruch genommen, ist die Gastgeberin berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Das heißt, die Zimmer werden frei gegeben, wenn keine spätere Ankunft vereinbart wurde. Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Im Fall einer nicht ausdrücklich vereinbarten verspäteten Abreise bis 13.00 Uhr werden 50% des Zimmerpreises verrechnet, bei einer noch späteren Abreise 100% des Zimmerpreises.

Schneider`s Gasthof zum Waldstein
Eberhardt Katrin e.K.
Marktplatz 16
95239 Zell im Fichtelgebirge